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Unterweisung Benutzung von Atemschutzgeräten.

Nach DGUV R190.

Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190). Die Atemschutzunterweisung hat zum Ziel, dass der Anwender Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und benutzen kann und mit der Pflege der Geräte vertraut ist. Der Atemschutzgeräteträger kennt nach der Unterweisung bei Auraplan die Wirkungsweise und Eigenschaften der Aus stattung und ist über Kennzeichnungen informiert und darf mit dem erhaltenen Zertifikat in Projekten zum Einsatz kommen.

Zielgruppe:

Alle Personen, die mit Atemschutzgeräten arbeiten müssen (Betriebsleiter, Vorarbeiter, Schichtleiter, Baustellenleiter, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, etc.)

Schulungsdauer

1 inklusive Prüfung

Inhalt

  • Die Atmung des Menschen

  • Rechtsgrundlagen und -vorschriften

  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten, Atemanschlüsse

  • Gefahrstoffe und ihre Auswirkungen

  • Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz, Rettung und Selbstrettung

  • Handhabung von Filtergeräten, inklusive praktischen Übungen

Abschluss

Zertifikat

Gültigkeit

10 Jahre (Deutschland)

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