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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.

Nach vfdb 12/09-01 und DGUV 205-003.

In allen öffentlichen Gebäuden ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Um das dafür nötige theoretische und praktische Know-how aufzubauen, befähigt dieser Lehrgang. Die Ausbildung nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und DGUV-Information 205-003 findet in zwei Teilen statt.

Nach erfolgreichem Besuch der Fortbildung sind Sie offiziell zertifiziert und in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuführen.

Inhalt der Schulung.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, die als Brandschutzbeauftragter bestellt werden sollen (Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit  (SiFa), Bauleiter, Baufachleute, Ingenieure, technische Angestellte, etc.)

Schulungsdauer

1 bis 3 Tage

Abschluss

Zertifikat

Gültigkeit

1 Jahr (national)

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen (Baurecht, Sonderbauvorschriften, Brandschutzrecht)

  • Brandlehre

  • Zusammenarbeit mit den Behörden, der Feuerwehr, den Versicherten und Sachverständigen

  • Brandschutzmanagement

  • Baulicher Brandschutz

  • Anlagentechnischer Brandschutz

  • Unterweisung und Schulung von Personen

  • Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann füllen Sie das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie uns telefonisch.


Wir freuen uns auf Ihre Schulung!

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